
1. Geltungsbereich
Diese Mietbedingungen gelten für sämtliche Vermietungen von Eventtechnik sowie für Dienstleistungen wie Lieferung, Auf- und Abbau, technische Betreuung und Beratung.
2. Vertragsabschluss
Ein Mietvertrag kommt durch die Annahme einer Offerte, eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Übergabe der Mietgeräte zustande.
3. Eigentum
Sämtliche Mietgeräte bleiben jederzeit Eigentum der StaffCon GmbH.
4. Übergabe der Mietgeräte
Mit der Übernahme bestätigt die mietende Person, dass die Mietgeräte vollständig, funktionsfähig und – sofern nichts anderes festgehalten wurde – in einwandfreiem Zustand übernommen wurden.
Beanstandungen sind unmittelbar bei der Übergabe mitzuteilen.
5. Sorgfaltspflicht
Die Mietgeräte sind sorgfältig, bestimmungsgemäss und gemäss den Herstellerangaben zu verwenden.
Nicht zulässig sind insbesondere:
- Veränderungen an Geräten oder Zubehör
- Veränderungen an Software oder Einstellungen
- Eigenmächtige Reparaturen
- Entfernen von Beschriftungen oder Seriennummern
6. Mietdauer
Die Verantwortung für die Mietgeräte beginnt mit der Übergabe und endet mit der ordnungsgemässen Rückgabe.
Während dieser Zeit haftet die mietende Person für Verlust, Diebstahl sowie Beschädigungen der Mietgeräte.
Eine angemessene Versicherung wird empfohlen.
7. Abholung, Lieferung und Rückgabe
Abholung und Rückgabe erfolgen nach vorgängiger Terminvereinbarung.
Erfolgt keine Lieferung durch StaffCon, liegt der sichere Transport in der Verantwortung der mietenden Person.
Die Mietgeräte sind vollständig, sauber und ordentlich zurückzugeben.
Bei aussergewöhnlicher Verschmutzung oder fehlendem Material kann der entstandene Aufwand nachträglich verrechnet werden.
8. Installation und Betrieb
Installation und Bedienung dürfen ausschliesslich durch geeignete und fachkundige Personen erfolgen.
Für Schäden infolge unsachgemässer Installation, fehlerhafter Bedienung oder eines nicht bestimmungsgemässen Einsatzes übernimmt StaffCon keine Haftung.
Überkopfmontagen sind nur unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften sowie mit geeigneten Sicherungsmitteln zulässig.
9. Rauch- und Nebeleffekte
Der Einsatz von Rauch- oder Nebelmaschinen kann Brandmeldeanlagen auslösen.
Die mietende Person ist verpflichtet, sich vor dem Einsatz über allfällige Einschränkungen oder Bewilligungen beim Veranstaltungsort zu informieren.
Für daraus entstehende Kosten, Feuerwehreinsätze oder Folgeschäden übernimmt StaffCon keine Haftung.
10. Schäden und Mängel
Während der Mietdauer auftretende Schäden oder Funktionsstörungen sind StaffCon unverzüglich mitzuteilen.
Beschädigte oder offensichtlich defekte Geräte dürfen nicht weiter betrieben werden.
11. Weitergabe an Dritte
Eine Weitervermietung oder Überlassung der Mietgeräte an Dritte ist nur mit vorgängiger Zustimmung von StaffCon zulässig.
12. Verspätete Rückgabe
Werden Mietgeräte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, kann StaffCon den zusätzlich entstandenen Aufwand sowie weitere Miettage in Rechnung stellen.
13. Stornierung
Eine Stornierung ist grundsätzlich möglich.
Bereits entstandene Aufwendungen, reservierte Dienstleistungen oder speziell beschafftes Material können verrechnet werden.
Bei kurzfristigen Absagen behält sich StaffCon vor, den entstandenen Aufwand angemessen zu berechnen.
14. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet StaffCon ausschliesslich für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Betriebsunterbrüche, entgangenen Gewinn oder Schäden infolge unsachgemässer Verwendung der Mietgeräte ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Bearbeitung von Anfragen, zur Vertragsabwicklung sowie gemäss der Datenschutzerklärung verarbeitet.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der StaffCon GmbH.
